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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Zwischen Mieter und Vermieter kommt - befristet und nach Tagen bemessen – ein Mietvertrag zustande. Mit der Buchung und einer gewünschten Vorreservierung hat der Mieter noch keinen Anspruch auf Vermietung des von ihm gebuchten Objektes. Der Mietvertrag entsteht erst mit der endgültigen schriftlichen Bestätigung durch die Verwaltung des Sauerthaler Hofes. Mit der schriftlichen Bestätigung wird der Mieter aufgefordert eine Mietanzahlung zu leisten. Falls kein anderer Zeitpunkt für die Mietanzahlung schriftlich festgelegt wurde, so ist die Anzahlung innerhalb einer Woche nach Reservierungsbestätigung zu zahlen. Bei Nichtleistung der Mietanzahlung bleiben alle Forderungen des Vermieters aus dem Mietvertrag bestehen.
  2. Der Mieter hat Mietobjekt und Inventar pfleglich zu behandeln und darf es ausschließlich zu Wohnzwecken benutzen. Sollten im Ferienobjekt Beanstandungen feststellbar sein, so ist der Mieter verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (Mitwirkungspflicht ) den Schaden so gering wie möglich zu halten und Ihre Beanstandungen unverzüglich der Hausverwaltung zu melden. Der Beweis, dass ihn bzw. ihn begleitende Personen im Schadensfalle keine Verschulden trifft, obliegt in vollem Umfang dem Mieter.
  3. Eine Weitervermietung ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters nicht gestattet. Der Mieter verpflichtet sich, das gemietete Objekt sauber, d.h. insbesondere aufgeräumt und besenrein zu hinterlassen. Dies gilt auch, wenn eine Endreinigung auf Kosten des Mieters vereinbart ist. Zu den Pflichten des Mieters gehört die Beseitigung aller Abfälle, das Abwaschen und Einräumen des Geschirrs, die Reinigung von Küchen-und Kühlgeräten und das Säubern von Toilletten und Bädern. Wird das Objekt nicht Vereinbarungsgemäß gesäubert, wird der Vermieter einen Aufpreis für die zusätzlichen Reinigungskosten in Rechnung stellen.
  4. Das Mietobjekt darf nur mit der vereinbarten und angegebenen Personenzahl belegt werden, wobei Kinder ab 3 Jahren als volle Person zählen. Eine Überbelegung, d.h. mehr als die schriftlich vereinbarte Personen, bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Vermieter. Ohne Genehmigung bleibt dem Hauseigentümer das Recht vorbehalten, überzählige Personen auszuweisen. Es ist ausdrücklich untersagt, Zelte oder Campingwagen jeder Art auf dem zum Haus gehörenden Grundstück aufzustellen sowie Campingbetten und sonstige Liegestätten im Haus aufzubauen – es sei denn, dieses ist individuell schriftlich durch den Vermieter genehmigt worden. Haustiere sind nur erlaubt, wenn sie bei der Anmeldung angegeben und durch Bestätigung ausdrücklich genehmigt sind. Haustiere dürfen sich aus hygienischen Gründen nicht in den Schlafräumen aufhalten.
  5. Die Hausübernahme ist jeweils zwischen 15:00h und 16:00h am Anreisetag und die Hausabnahme am Abreisetag ist 10:30 h. Optional besteht – insbesondere in der Nebensaison – die Möglichkeit, nach Absprache und schriftlicher Bestätigung stundenweise früher anzureisen oder später abzureisen ( je Stunde Verlängerung 20 € ).
  6. Abweichend von den gesetzlichen Vorschriften ist die Miete für die gesamte Mietzeit stets im Voraus zu zahlen. Mit der schriftlichen Bestätigung erhält der Mieter die Aufforderung zur Zahlung einer Reservierungsanzahlung . Spätestens 4 Wochen vor Anreise/Hausübernahme wird die Restmiete zuzüglich der Kaution ohne nochmalige Aufforderung fällig. Die Miete ist – insbesondere bei kurzfristigen Buchungen – spätestens bei Bezug des Mietobjektes durch den Mieter an den Vermieter in Bar zu zahlen.
  7. Zur Sicherung etwaiger Schäden sowie zur Verrechnung der entstandenen Nebenkosten ist eine zwischen den Mietparteien vereinbarte Kaution vom Mieter zu zahlen. Diese ist innerhalb von vier Wochen vom Vermieter abzurechnen und der Rest dem Konto des Mieters gutzuschreiben.
  8. Bei Rücktritt und vorzeitiger Beendigung des Mietvertrages durch den Mieter gelten folgende Bedingungen: Wenn der Mieter den Mietvertrag auflöst, hat er dem Vermieter den dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen. Der Mieter ist mit der Erklärung der Vertragsaufhebung verpflichtet dem Vermieter eine pauschalierte Entschädigung wie folgt zu zahlen:

    Die Vertragsaufhebung wird erklärt:

    Mehr als 6 Monate

    entspricht einem Schadensersatz in Höhe der Reservierungsanzahlung jedoch mindestens 20% der Miete

    5 Monate

    40% der Miete

    4 Monate

    60% der Miete

    3 Monate

    80% der Miete

    0-3 Monate

    100% der Miete

    vor Beginn des Mietverhältnisses

    des vertraglich vereinbarten Mietpreises

 

Für die Berechnung der Fristen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die pauschalierte Entschädigung ist mit dem Zugang der Vertragsaufhebung sofort fällig.
Wenn der Mieter einseitig den Vertrag aufhebt, indem er nach Antritt des Mietverhältnisses vorzeitig abreist, findet die vorstehende Regelung entsprechende Anwendung. Der Tag der vorzeitigen Abreise entspricht dann dem Tag der Vertragsaufhebung. Die vorzeitige Abreise ersetzt aber nicht das Erfordernis einer schriftlichen Vertragsaufhebung durch den Mieter.

Der Vermieter wird sich bei Aufhebung des Mietverhältnisses und im Rahmen des üblichen Geschäftsvorganges unverzüglich um Neuvermietung des Mietobjektes bemühen. Der Mieter darf einen Ersatzmieter stellen.

Wir übernehmen keine Haftung für:

  • Leistungsstörungen im Bereich örtlicher Versorgungs – und Entsorgungsleistungen ( z.B. Wasser, Strom und sonstige Energien ), insbesondere, wenn diese Störungen durch höhere Gewalt oder örtliche klimatische Verhältnisse bedingt sind.
  • Ausfälle und Störungen bei Elektrogeräten, die durch falsche Bedienung oder Verschleiß entstanden sind. Wir werden uns jedoch bemühen, schnellstens für Abhilfe der Störungen zu sorgen.

Die Haftung des Vermieters:
Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Prospektanlagen. Die Haftung für Sach-, Vermögens -und Personenschäden ist – gleich aus welchem Grund – beschränkt auf das Doppelte der gezahlten Miete.

Den Eltern und Mitreisenden obliegt eine besondere Aufsichts - und Sorgfaltspflicht gegenüber ihren Kindern im Bereich der Sauna, des Swimmingpools und der Hanganlage.

Den Anweisungen der Hausverwaltung ist Folge zu leisten, insbesondere dann, wenn eine Ermahnung wegen Ruhestörung nach 22 Uhr in der Nacht erfolgt ist.
Der Mieter hat die öffentlichen Ruhezeiten abends nach 22 Uhr bis Morgens 7 Uhr einzuhalten.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis ist das Amtsgericht St. Goar.

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen nicht im Einklang mit geltendem Recht stehen, werden beide Parteien die fragliche Bestimmung so auslegen und neu fassen, dass sie dem wirtschaftlichen Sinn der beanstandeten Formulierung möglichst nahe kommt. Die übrigen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt.

Anhang:  Aufmerksamkeiten und Zuwendungen des Vermieters an seine Gäste, ( z.B. Treuepunkteaktion, die zum 15.12.2013 eingestellt wurde ) und die Zusage von Schlemmerpässen der Region ,sind eine freiwillige Kann-Leistung und nicht einklagbar!